I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Germersheim vom 05.04.2023 abgeändert wie folgt:
1.Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 5), M. W., gemäß der Urkunde des Notars Dr. Sefrin vom 09.05.2021 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 5) M. W. hat die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen. Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet.
I.
Der am 27.12.2018 verstorbene Erblasser war verheiratet gewesen mit der am 26.07.2016 vorverstorbenen H.S., geb. B. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hat auch keine sonstigen Abkömmlinge.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|