Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und Haftungsschuldner - Erstattung der Gewerbersteuer von Organgesellschaft an Organträger
BGH, Urteil vom 22.10.1992 - Aktenzeichen IX ZR 244/91
DRsp Nr. 1993/318
Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und Haftungsschuldner - Erstattung der Gewerbersteuer von Organgesellschaft an Organträger
»a) Im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und Haftungsschuldner kann ein Ausgleichsanspruch des Steuerschuldners entsprechend den Regeln über die Gesamtschuld ungeachtet dessen begründet sein, daß das Finanzamt gemäß § 219AO grundsätzlich den Steuerschuldner vor dem Haftungsschuldner in Anspruch nehmen muß.b) Falls nicht konzernrechtliche Grundsätze entgegenstehen, ist die Organgesellschaft verpflichtet, die in ihrem Betrieb angefallene Gewerbesteuer dem Organträger zu erstatten, die dieser aufgrund der steuerlichen Vorschriften über die Organschaft als eigene Steuerschuld an das Finanzamt entrichtet hat.c) Zur Berechnung der Höhe eines solchen Anspruchs.«
Normenkette:
AO § 44 Abs. 1 S. 1, § 219 ; BGB § 421, § 426 Abs. 1 S. 1; GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2, § 5 Abs. 1 S. 1;
Tatbestand:
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