OLG Celle - Urteil vom 17.03.2022
6 U 67/21
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRB 2022, 406
FamRZ 2022, 1324
NJW-RR 2022, 876
ZEV 2022, 400
ZEV 2022, 429
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 13.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 156/18

Auskunft über einen Nachlassbestand und über ausgleichungspflichtige Schenkungen durch privatschriftliche ErklärungFehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung durch ein notarielles NachlassverzeichnisRechtsmissbräuchlichkeit eines Zweitverlangens

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2022 - Aktenzeichen 6 U 67/21

DRsp Nr. 2022/6393

Auskunft über einen Nachlassbestand und über ausgleichungspflichtige Schenkungen durch privatschriftliche Erklärung Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung durch ein notarielles Nachlassverzeichnis Rechtsmissbräuchlichkeit eines Zweitverlangens

Dem Klagantrag des Pflichtteilsberechtigten, den Erben zu verurteilen, Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses durch ein privates Nachlassverzeichnis zu erteilen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits verurteilt ist, diese Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erteilen. Dem Privatverzeichnis kommt im Verhältnis zum notariellen Nachlassverzeichnis keine höhere Richtigkeitsgewähr zu.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. September 2021 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 3.750,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2314 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe:

A.