BGH - Urteil vom 08.07.1985
II ZR 150/84
Normen:
BGB § 2314, § 242, § 259 ;
Fundstellen:
DB 1985, 2295
DRsp I(174)221a-b
FamRZ 1985, 1249
MDR 1986, 581
NJW 1986, 127
WM 1985, 1346
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Kassel,

Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

BGH, Urteil vom 08.07.1985 - Aktenzeichen II ZR 150/84

DRsp Nr. 1992/4229

Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen dem pflichtteilsberechtigten Erben gegen den vom Erblasser Beschenkten ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch zusteht.«

Normenkette:

BGB § 2314, § 242, § 259 ;

Tatbestand:

Die Klägerin und die Beklagten zu 2) und 3) sind die Kinder des am 11. April 1979 verstorbenen Bauunternehmers K. W. (nachfolgend Erblasser genannt) aus erster Ehe. Die Beklagte zu 1) ist seine zweite Ehefrau. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur noch der Antrag der Widerklage, mit dem die Beklagten Auskunft über den Wert bestimmter Zuwendungen verlangen, die die Klägerin vor dem Tode des Erblassers vor diesem erhalten hat.

Am 15. Januar 1970 schloß der Erblasser, der sein Bauunternehmen bis dahin allein betrieben hatte, mit der Klägerin einen Gesellschaftsvertrag, durch den beide die Firma K. W. KG, Bauunternehmung, gründeten. Im Jahre 1977 beschlossen der Erblasser und die Klägerin, eine Betriebsaufspaltung vorzunehmen. Sie beendeten die Geschäftstätigkeit der W. KG