OLG Brandenburg - Beschluss vom 20.11.2008
5 W Lw 6/08
Normen:
LwAnpG § 42 Abs. 1; BGB § 259; BGB § 1922;
Vorinstanzen:
AG Cottbus - 34 Lw 10/ - 14.12.2007,

Auskunftsanspruch des Erben des Mitglieds einer sich in Liquidation befindenden LPG auf Mitteilung der quotalen Beteiligung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2008 - Aktenzeichen 5 W Lw 6/08

DRsp Nr. 2009/950

Auskunftsanspruch des Erben des Mitglieds einer sich in Liquidation befindenden LPG auf Mitteilung der quotalen Beteiligung

Ist das Liquidationsverfahren noch nicht abgeschlossen und gegebenenfalls auch ein Nachliquidationsverfahren durchzuführen, besteht ein Anspruch des Erben des Mitglieds einer LPG auf Auskunft über die quotale Beteiligung des Mitglieds.

Normenkette:

LwAnpG § 42 Abs. 1; BGB § 259; BGB § 1922;

Tatbestand:

Der Antragsteller verlangt - im Wege des Stufenantrages - Auskunft und Zahlung aus abgetretenem sowie ererbtem Recht des früheren LPG-Mitglieds H. T. betreffend deren Abfindungsansprüche gegen die Antragsgegnerin, die sich wegen einer fehlgeschlagenen Umwandlung seit dem 1. Januar 1992 in unerkannter Liquidation befindet. Hilfsweise hat er erstinstanzlich Abfindungsansprüche nach § 44 Abs. 1 LwAnpG geltend gemacht.

Der Antragsteller ist alleiniger Erbe des ehemaligen LPG Mitglieds H. ... T., die am 29. Oktober 2003 verstorben ist. Bereits unter dem 15. Dezember 2001 haben die Erblasserin und der Antragsteller einen Abtretungsvertrag geschlossen, wonach die Erblasserin dem Antragsteller alle Abfindungsansprüche gegen die Antragsgegnerin übertragen hat.