OLG Hamburg - Urteil vom 04.12.2018
2 U 3/18
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 16.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 311 O 172/17

Auskunftsanspruch des PflichtteilsberechtigtenErgänzungspflichtige SchenkungenAuflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Tod eines Gesellschafters

OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.2018 - Aktenzeichen 2 U 3/18

DRsp Nr. 2020/4344

Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Ergänzungspflichtige Schenkungen Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Tod eines Gesellschafters

1. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 BGB umfasst bei Vorliegen eines begründeten Verdachts, dass der Erblasser ergänzungspflichtige Schenkungen getätigt hat, auch den unter Berücksichtigung dieser Schenkungen gebildeten fiktiven Nachlass. Demgegenüber setzt der Wertermittlungsanspruch (§ 2314 Abs. 1 S. 2 BGB) voraus, dass ein Pflichtteilsergänzungsanspruch dem Grunde nach gegeben ist. 2. Eine Bestimmung, wonach eine BGB -Gesellschaft bei Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird und der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen ohne Abfindung dem überlebenden Gesellschafter anwächst, hat grundsätzlich nicht den Charakter einer Schenkung, sondern den einer "Wette" auf das eigene Überleben. Anders ist dies jedoch, wenn einer der Gesellschafter (der Erblasser) ohnehin beabsichtigt, den anderen Gesellschafter als seinen Erben einzusetzen und die Regelung auch nicht dazu dient, den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 11, vom 16. Januar 2018 (Az. 311 O 172/17) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert: