1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Die Anschlussberufung des Beklagten zu 2 wird als unzulässig verworfen.
3. Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 1 wird das am 16.5.2023 verkündete Teilurteil des Landgerichts Potsdam -
4. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden dem Kläger auferlegt
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