Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 05.12.2023 -
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über den Nachlass des am 00.00.2017 verstorbenen D. J. T. X. durch Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Bestandsverzeichnisses, in welchem die Aktiva und Passiva des Nachlasses aufgeführt sind und das insbesondere folgende Angaben umfasst:
-die auf dem Grundbesitz Q. 00 in 00000 S. ruhenden Belastungen,
-alle Konten des Erblassers mit den Kontoständen bezogen auf den 00.00.2017,
-alle beim Erbfall vorhandenen Kunstwerke, Antiquitäten und Schmuckstücke.
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