OLG Köln - Urteil vom 25.06.2024
24 U 7/24
Normen:
BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1600d Abs. 1; BGB § 2317 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 05.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 154/23

Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses des verstorbenen Vaters durch ein notarielles Verzeichnis; Rechtswirkungen einer ungeklärten Vaterschaft; Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Berechtigten

OLG Köln, Urteil vom 25.06.2024 - Aktenzeichen 24 U 7/24

DRsp Nr. 2025/5704

Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses des verstorbenen Vaters durch ein notarielles Verzeichnis; Rechtswirkungen einer ungeklärten Vaterschaft; Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Berechtigten

Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche aus § 2314 BGB sowie der Pflichtteilsanspruch verjähren regelmäßig nach §§ 195, 199 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist mit der Höchstverjährungsfrist in § 199a Abs. 3a BGB. Ein Anspruch ist i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB "entstanden" sobald der Berechtigte den Anspruch erstmals geltend machen und notfalls Klage erheben kann, um die Verjährungshemmung zu erlangen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 05.12.2023 - 8 O 154/23 - aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über den Nachlass des am 00.00.2017 verstorbenen D. J. T. X. durch Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Bestandsverzeichnisses, in welchem die Aktiva und Passiva des Nachlasses aufgeführt sind und das insbesondere folgende Angaben umfasst:

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die auf dem Grundbesitz Q. 00 in 00000 S. ruhenden Belastungen,

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alle Konten des Erblassers mit den Kontoständen bezogen auf den 00.00.2017,

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alle beim Erbfall vorhandenen Kunstwerke, Antiquitäten und Schmuckstücke.

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