FG Hessen - Urteil vom 15.01.2008
1 K 1448/07
Normen:
BGB § 242;

Auskunftspflicht des Finanzamtes gegenüber Miterben; Herausgabe; Bank; Kontrollmitteilung; Auskunft; Miterbe; Erbschaftssteuer; Erbauseinandersetzung; Sonderverbindung; Treu und Glauben

FG Hessen, Urteil vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 1 K 1448/07

DRsp Nr. 2010/3599

Auskunftspflicht des Finanzamtes gegenüber Miterben; Herausgabe; Bank; Kontrollmitteilung; Auskunft; Miterbe; Erbschaftssteuer; Erbauseinandersetzung; Sonderverbindung; Treu und Glauben

Miterben haben im Rahmen der Erbauseinandersetzung keinen Anspruch gegenüber dem Erbschaftssteuerfinanzamt auf Herausgabe der Kontrollmitteilung der Banken über das Vermögen.

Normenkette:

BGB § 242;

Tatbestand:

Die Klägerin ist mit zwei weiteren Personen Miterbin nach ihrem am...verstorbenen Vater. Erbschaftssteuer fiel für den Erwerb von Todes wegen nicht an.

Die Klägerin streitet mit den Miterben über die Erbauseinandersetzung und in diesem Zusammenhang offenbar insbesondere über die Werthaltigkeit des Nachlasses. Am 29.11.2006 ließ sie bei dem Beklagten die Überlassung von Kopien der diesem vorliegenden Kontrollmitteilungen von Banken beantragen, was der Beklagte mit Schreiben vom 2.1., 15.1. und 16.2.2007 ablehnte. Einen gegen die Entscheidung eingelegten Einspruch wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 16.4.2007 als unbegründet zurück. Wegen der Einzelheiten der getroffenen Feststellungen und der Begründung wird auf den Inhalt der Einspruchsentscheidung (Bl. 6-9 d.A.) verwiesen.