Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 5. Januar 2009 werden aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, dem Beteiligten zu 1 einen Erbschein zu erteilen, der ihn als Alleinerben des Erblassers ausweist.
Beschwerdewert: 105.778 €.
Der Beschluss des Landgerichts vom 9. September 2009 wird geändert. Der Wert für das Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht wird auf 105.778 € festgesetzt.
Die weitere Beschwerde ist begründet.
I.
Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG). Das Landgericht hat im Rahmen seiner Feststellungen nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Auslegung des Testaments vom 1. November 1984 hält der rechtlichen Nachprüfung nicht in jeder Hinsicht stand.
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