Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Magdeburg vom 18. Juli 2023 aufgehoben.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, den vom Beteiligten zu 1 am 13. Juli 2023 beantragten gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen.
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 4 zu tragen; außergerichtliche Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Kostenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 20.000 € festgesetzt.
A.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|