Der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Frankenthal (Pfalz) vom 05.12.2024 sowie der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Frankenthal (Pfalz) vom 24.01.2025 werden aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen.
I.
Die am 18.03.2022 verstorbene Erblasserin war in erster und einziger Ehe verheiratet gewesen mit dem am 09.08.2019 vorverstorbenen B.B...
Aus der Ehe sind die folgenden Kinder hervorgegangen:
a) B.H.B., vorverstorben am 30.12.2009
b) D.B., vorverstorben am 05./06.02.2022
c) A.B., vorverstorben am 18.09.1954
d) W.D., geb. B., (= Beteiligter zu 1)
e) G.O., geb. B., vorverstorben am 11.03.2022.
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