BGH, Urteil vom 04.07.1989 - Aktenzeichen X ZR 95/87
DRsp Nr. 1996/8217
Auslegung eines Patents
»Es ist unzulässig, in den zur Beurteilung der Neuheit und der Erfindungshöhe heranzuziehenden Stand der Technik Erkenntnisse hineinzuinterpretieren, die erst die Lehre des Patents gebracht hat.«