I. Die am 1.6.1995 im Alter von 84 Jahren verstorbene Erblasserin war geschieden und kinderlos. Die Beteiligten zu 2 bis 6 sind Kinder ihrer beiden vorverstorbenen Brüder. Sie kommen als gesetzliche Erben in Betracht. Laut Melderegister war die Erblasserin evangelischen Bekenntnisses.
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