OLG München - Beschluss vom 13.11.2018
31 Wx 182/17
Normen:
BGB § 2100;
Fundstellen:
FGPrax 2019, 37
FamRB 2019, 278
ZEV 2019, 77
Vorinstanzen:
AG München, vom 17.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 60 VI 8033/15

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Befreiung des Erben von den Beschränkungen der Vorerbschaft

OLG München, Beschluss vom 13.11.2018 - Aktenzeichen 31 Wx 182/17

DRsp Nr. 2018/18493

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Befreiung des Erben von den Beschränkungen der Vorerbschaft

Zur Auslegung einer letztwilligen Verfügung zugunsten Mitglieder einer sog. „Patch-work-Familie“.

1. In der Einsetzung eines Erben verbunden mit der Anordnung, dass dieser das Vermögen für die Kinder des Erblassers verwalten soll, liegt die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft. 2. In der Erteilung einer Vollmacht "über alle Konten meiner Firmen und alle Privatkonten" liegt keine Befreiung von den Beschränkungen der Vorerbschaft.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 17.2.2017 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beteiligte zu 1 hat die den Beteiligten zu 2 und 3 im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

3.

Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.

Normenkette:

BGB § 2100;

Gründe

I.

1. Der Erblasser, der deutscher Staatsangehöriger war, verstarb am 6.5.2015. Er war in einziger Ehe verheiratet mit der Mutter der Beteiligten zu 2 (geb. 12.3.1997) und 3 (geb. 12.8.1991). Darüber hinaus hatte er eine Tochter (= Beteiligte zu 4, geb. 22.1.2005) mit seiner Lebensgefährtin, der Beteiligten zu 1.

2. Der Erblasser errichtete am 19.11.2009 ein handschriftliches Testament mit folgendem Wortlaut: