I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Magdeburg vom 12. Mai 2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Antrag der Beteiligten zu 1) und zu 2) auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins vom 6. September 2018 wird zurückgewiesen.
2. Über die Hilfsanträge des Beteiligten zu 1) vom 20. Oktober 2022 wird nicht entschieden.
3. Die Beteiligten zu 1) und zu 2) haben die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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