OLG Hamm - Beschluss vom 22.12.2011
I-15 W 712/10
Normen:
BGB § 83; BGB § 84; BGB § 2084;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 71
Vorinstanzen:
AG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen 154 VI 41/03

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2011 - Aktenzeichen I-15 W 712/10

DRsp Nr. 2012/8233

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

Hat der Erblasser als seinen Erben eine noch zu gründende Stiftung bestimmt und sieht die dem Testament beigefügte Satzung die Errichtung einer nicht rechtsfähigen Stiftung vor, so ist die letztwillige Verfügung dahingehend auszulegen, dass der Erblasser nicht etwa die Errichtung einer nicht rechtsfähigen Stiftung und die Einsetzung eines Treuhänders als Erbe, sondern die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung wollte.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf 100.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 83; BGB § 84; BGB § 2084;

Gründe

I.

1.