OLG Köln - Beschluss vom 10.11.2008
2 Wx 38/08
Normen:
BGB § 2084;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 502
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 04.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 36/08

Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch Ausschlagung

OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2008 - Aktenzeichen 2 Wx 38/08

DRsp Nr. 2009/13874

Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch Ausschlagung

Die ergänzende Testamentsauslegung dient dazu, eine - insbesondere - nachträgliche Lücke im Testament zu schließen. Als solche kommen vor allem Änderungen im Kreis der bedachten Personen in Frage, die der Erblasser nicht vorausgesehen oder erwogen hatte (vgl. hierzu nur BayObLG, DNotZ 1989, 177 [178]). In diesen Fällen ist der hypothetische Wille des Erblassers zu ermitteln, d.h. es ist zu fragen, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen wäre, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte. _

Tenor:

Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 8. September 2008 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 4. August 2008 - 7 T 36/08 - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 6. April 2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 18. März 2008 - 9 VI 267/07 - an das Landgericht Aachen zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen wird.

Normenkette:

BGB § 2084;

Gründe:

I.