Die Beschwerde der Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Amtsgerichts E.-Stadt vom 03.06.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 3. auferlegt.
III.Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|