Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.350 €.
I.
Im Januar 2024 verstarb die verwitwete und kinderlose Erblasserin. Der Beteiligte zu 1 ist der Bruder, der Beteiligte zu 2 der einzige Sohn der vorverstorbenen Schwester der Erblasserin. Eine letztwillige Verfügung hatte sie nicht getroffen.
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