Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Juli 2023 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 45.185,70 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach dem am 15. Januar 2021 verstorbenen Erblasser. Dieser errichtete am 13. November 2020 ein notarielles Testament, in dem er unter anderem Folgendes verfügte:
"Zum Alleinerben meines gesamten Nachlassvermögens bestimme ich meinen Sohn,
Herr B. K. ,
[...]
Sollte mein Sohn vor dem Erbfall versterben, so ist ersatzweise mein Enkelsohn,
Herr J.-P. M. ,
[...]
zum Erben berufen."
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