Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. April 2024 aufgehoben.
Die zur Begründung des Antrags der Beteiligten zu 1 und 2 erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Cloppenburg wird angewiesen, den Beteiligten zu 1 und 2 einen Erbschein mit dem Inhalt zu erteilen, dass die am 4. Mai 2023 verstorbene Anna Veronika RXXX von ihnen zu je 1/2 beerbt worden ist.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei.
I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 4. Mai 2023 verstorbenen Erblasserin.
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