KG - Beschluss vom 04.08.2023
19 W 25/23
Normen:
BGB analog § 1507 S. 1, 2; FamFG § 352c Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2024, 568
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 11.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 63 VI 611/22

Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses nach französischem Güterrecht; Alleinerwerb als überlebender Ehegatte aufgrund der Anwachsungsklausel

KG, Beschluss vom 04.08.2023 - Aktenzeichen 19 W 25/23

DRsp Nr. 2024/14749

Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses nach französischem Güterrecht; Alleinerwerb als überlebender Ehegatte aufgrund der Anwachsungsklausel

Tenor

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 11.01.2023, Az. 63 VI 611/22, wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 470.000 EUR festgesetzt.

4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB analog § 1507 S. 1, 2; FamFG § 352c Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt die Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses analog § 1507 Satz 2 BGB analog i.V.m. §§ 354 Abs. 1, 352c FamFG.