BayObLG - 29.10.1991 (BReg 1 Z 2/91) - DRsp Nr. 1993/1503
BayObLG, vom 29.10.1991 - Aktenzeichen BReg 1 Z 2/91
DRsp Nr. 1993/1503
»Der nur von einem Ehegatten eigenhändig geschriebene und unterzeichnete Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments kann in ein Einzeltestament umgedeutet werden, wenn es der Wille des Erblassers war, daß seine Verfügungen unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten sollten. Dieser maßgebende Erblasserwille ist nach den allgemeinen Grundsätzen der Testamentsauslegung zu erforschen. Die Auslegungsregel des § 2084BGB ist nicht anwendbar.«