BayObLG - Beschluß vom 10.09.1991 (BReg 1 Z 29/91) - DRsp Nr. 1998/13477
BayObLG, Beschluß vom 10.09.1991 - Aktenzeichen BReg 1 Z 29/91
DRsp Nr. 1998/13477
»Die Selbstbindung des Beschwerdegerichts an eine frühere Entscheidung setzt im Erbscheinsverfahren voraus, daß das selbe Verfahren erneut in die Rechtsmittelinstanz gelangt. Hat das Beschwerdegericht in einem neuen Verfahren über einen anders lautenden Erbscheinsantrag zu entscheiden, ist es nicht gehindert, den Sachverhalt rechtlich und tatsächlich anders zu würdigen.«