BayObLG - Beschluß vom 11.12.1990 (BReg 1 a Z 5/89) - DRsp Nr. 1998/13231
BayObLG, Beschluß vom 11.12.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 5/89
DRsp Nr. 1998/13231
1. Die Beschwerde gegen den Vorbescheid des Nachlaßgerichts bleibt auch dann zulässig, wenn der Erbschein erteilt wird, bevor das Beschwerdegericht entschieden hat und die Beschwerde auf Einziehung des Erbscheins gerichtet ist.2. Zur Frage der Verwertbarkeit des Gutachtens eines gerichtlich, nicht jedoch öffentlich bestellten Sachverständigen und der Auseinandersetzung mit weiteren Sachverständigengutachten.