BayObLG - Beschluß vom 19.10.1992 (1Z BR 13/92) - DRsp Nr. 1998/13430
BayObLG, Beschluß vom 19.10.1992 - Aktenzeichen 1Z BR 13/92
DRsp Nr. 1998/13430
»Zur Auslegung eines Testaments, in dema) Personen bedacht wurden, die der Erblasserin "Gutes tun", sie "pflegen" und "sich um das Grab kümmern" sowieb) der "Nachlaß" konkret mit einem Hausgrundstück bezeichnet wird, während erhebliches Geldvermögen unerwähnt bleibt.«