Die Klägerinnen (Kl.) fordern Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages. Sie sind zwei der drei Töchter des Erblassers, der am 1.2.1988 mittags nach einer drei Tage vorher vorgenommenen Operation verstorben ist. Die Beklagten (Bekl.) sind Rechtsanwälte, die seinerzeit in einer Sozietät verbunden waren.
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