Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg - Nachlassgericht - vom 6.11.2018 geändert. Das Nachlassgericht wird angewiesen, dem Beteiligten zu 2) ein Testamentsvollstreckerzeugnis entsprechend dessen Antrag vom 28.8.2018 mit der Modifikation gemäß Ziff. 2 des Schreibens vom 20.9.2018 zu erteilen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 20.000 € festgesetzt.
I.
Der Erblasser hat durch notarielles Testament vom 19.10.2009 seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1), als seine alleinige Erbin eingesetzt. Gemäß § 3 des Testaments hat er, beschränkt auf Immobilien, Gesellschaftsvermögen und Unternehmensbeteiligungen, Testamentsvollstreckung in Form der Dauervollstreckung bis 30 Jahre nach dem Erbfall angeordnet und den Beteiligten zu 2) zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Weiter heißt es in § 3 Abs. 5 des Testaments:
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