Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt eine Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzverordnung der Beklagten vom 17. April 2008 zur Fällung einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Platane.
Mit bestandskräftigem Bescheid vom 3. April 2009 lehnte die Beklagte den Antrag des Nachbarn der Klägerin auf Befreiung vom Verbot der Fällung der Platane gemäß Baumschutzverordnung ab.
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