BGH - Beschluß vom 26.11.1998
IX ZR 261/97
Normen:
BGB § 2313 ;

Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Neuberechnung des Pflichtteils aufgrund eines Anspruchs des Erben nach dem VermögensG

BGH, Beschluß vom 26.11.1998 - Aktenzeichen IX ZR 261/97

DRsp Nr. 1999/237

Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Neuberechnung des Pflichtteils aufgrund eines Anspruchs des Erben nach dem VermögensG

§§ 2313 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 BGB ist analog anwendbar, wenn der Erbe aufgrund des Vermögensgesetzes ein vor dem Erbfall in der ehemaligen DDR enteignetes Grundstück des Erblassers entweder zurückerhält oder für das Grundstück eine Entschädigung bekommt.

Normenkette:

BGB § 2313 ;

Gründe: