1. Das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 13.04.2010, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses der am 15.08.2004 verstorbenen W. O. durch Vorlage eines geordneten Nachlassverzeichnisses unter Angabe der Werte der Nachlassgegenstände.
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