Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2008 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 143.154,18 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Juni 2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Beklagte in Höhe von 88 % und der Kläger in Höhe von 12 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte in Höhe von 90 % und der Kläger in Höhe von 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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