BGH vom 22.01.1964
V ZR 37/62
Normen:
ZPO § 261 ;
Fundstellen:
NJW 1966, 1316

Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

BGH, vom 22.01.1964 - Aktenzeichen V ZR 37/62

DRsp Nr. 1996/15287

Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

Nicht ausreichend ist die Identität bloßer Vorfragen, selbst wenn deren Beantwortung im Erstprozeß für den Zweitprozeß verbindlich ist.

Normenkette:

ZPO § 261 ;

Hinweise:

Vgl. zum Fall des erneuten Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung mit neuer Begründung: OLG Zweibrücken, FamRZ 1982, 413, und zum Fall der Inanspruchnahme eines Bürgen aus einer Bürgschaft auf erste Anforderung mit unterschiedlicher Antragstellung: BGH, BauR 1987, 353 = DB 1987, 732 = MDR 1987, 492.

Fundstellen
NJW 1966, 1316