FG Sachsen - Urteil vom 09.07.2008
8 K 1376/05
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 ; BGB § 426 Abs. 1 ; BGB § 421 ;

Beitritt des Sohnes als weiterer Gesamtschuldner zu einem Grundstücksdarlehen der Eltern anlässlich der Übernahme eines Miteigentumsanteils an dem Grundstück vom Vater durch den Sohn aus schenkungsteuerlicher Sicht

FG Sachsen, Urteil vom 09.07.2008 - Aktenzeichen 8 K 1376/05

DRsp Nr. 2008/19054

Beitritt des Sohnes als weiterer Gesamtschuldner zu einem Grundstücksdarlehen der Eltern anlässlich der Übernahme eines Miteigentumsanteils an dem Grundstück vom Vater durch den Sohn aus schenkungsteuerlicher Sicht

Haben die Eltern zur Finanzierung eines bisher im Alleineigentum des Vaters stehenden Grundstücks gemeinsam ein Bankdarlehen aufgenommen, wird nunmehr ein hälftiger Miteigentumsanteil an dem Grundstück auf den Sohn übertragen, verpflichtet sich der Sohn gegenüber dem Vater, diesen zur Hälfte von dem auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten freizustellen, und tritt der Sohn in der Folgezeit dem von den Eltern abgeschlossenen Darlehensvertrag durch eine Schuldbeitrittserklärung als weiterer Gesamtschuldner bei, so führt dieser Schuldbeitritt nicht zu einer schenkungsteuerbaren freigebigen Zuwendung des Sohnes an die Mutter, wenn vor dem Schuldbeitritt des Sohnes im Innenverhältnis zwischen den Eltern nur der Vater aus dem Darlehen verpflichtet war, weil ihm die Darlehensvaluta allein zugute kam, und wenn der Sohn mit dem Schuldbeitritt die gegenüber dem Vater eingegangene Verpflichtung erfüllen wollte.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 ; BGB § 426 Abs. 1 ; BGB § 421 ;

Tatbestand: