BFH - Urteil vom 10.12.2008
II R 33/07
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ErbStG § 13a Abs. 2; ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 27.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2163/03

Bemessung der Schenkungsteuer für ein als Kommanditeinlage eingebrachtes Grundstück in die von Eheleuten gegründete Kommanditgesellschaft (KG) an die Kinder; Gewährung von Steuervergünstigungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bei fehlender Mitunternehmereigenschaft der Kinder; Fehlen von Mitunternehmerinitiative; Voraussetzungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen i.S.v. § 13a ErbStG

BFH, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen II R 33/07

DRsp Nr. 2009/6757

Bemessung der Schenkungsteuer für ein als Kommanditeinlage eingebrachtes Grundstück in die von Eheleuten gegründete Kommanditgesellschaft (KG) an die Kinder; Gewährung von Steuervergünstigungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bei fehlender Mitunternehmereigenschaft der Kinder; Fehlen von Mitunternehmerinitiative; Voraussetzungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen i.S.v. § 13a ErbStG

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ErbStG § 13a Abs. 2; ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1;

Gründe:

I.