Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.05.2015, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.736,84 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.11.2014 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger 9 % und die Beklagte 91 %.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 6.310,52 € festgesetzt.
I.
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