1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 14. Juli 2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Göttingen vom 7. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beteiligten zu 2. entstandenen notwendigen Auslagen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 220.000,00 Euro festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die beiden einzigen Abkömmlinge der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes W.
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