Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg, Az.:
Hinsichtlich der weiteren Stufen (Anträge zu 2., 3. und 4 der Klageschrift vom 12.05.2023) wird unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|