OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.01.2025
7 U 51/24
Normen:
BGB § 1924 Abs. 1; BGB § 2314 Abs. 1 S. 1, 2, 3, 4;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 26.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 138/23

Berufung eines Pflichtteilsberechtigten gegen die Abweisung der Pflichtteilsstufenklage als unzulässig; Auskunftserteilung durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses über den Bestand des Nachlasses des Erblassers zum Zeitpunkt dessen Todes

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2025 - Aktenzeichen 7 U 51/24

DRsp Nr. 2025/6435

Berufung eines Pflichtteilsberechtigten gegen die Abweisung der Pflichtteilsstufenklage als unzulässig; Auskunftserteilung durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses über den Bestand des Nachlasses des Erblassers zum Zeitpunkt dessen Todes

1. Für den Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage ist nicht die Summe der Werte der Anträge aller Stufen maßgeblich, sondern der Antrag mit dem höchstren Einzelwert, d.h. in der Regel der Leistungsantrag. 2. Die ordnungsgemäße Auskunft durch privatschriftliches Nachlassverzeichnis nach dem § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB erfordert, dass der Erbe die Kontoauszüge des Erblassers durchsieht.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg, Az.: 3 O 138/23, abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses des Erblassers A. zu erteilen durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zum Stichtag des Todes des Erblassers am 06.02.2021 bei dessen Aufnahme die Klägerin hinzuziehen ist.

Hinsichtlich der weiteren Stufen (Anträge zu 2., 3. und 4 der Klageschrift vom 12.05.2023) wird unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.