BVerfG - Beschluß vom 29.01.1998
2 BvR 1922/97
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Art. 20 Abs. 3 ; StPO § 94 § 98 ;
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 18.08.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Gs 98/97
LG Freiburg, vom 22.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen VIII Qs 9/97

Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments bei ausreichendem Anfangsverdacht

BVerfG, Beschluß vom 29.01.1998 - Aktenzeichen 2 BvR 1922/97

DRsp Nr. 2004/15304

Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments bei ausreichendem Anfangsverdacht

1. Für einen vor dem 31. Dezember 1996 liegenden Zeitraum ist steuerlich und steuerstrafrechtlich das damals geltende Vermögensteuer- und Bewertungsteuerrecht zugrundezulegen. 2. Die Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments stellt keinen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre dar, unterliegt vielmehr dem Regime des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Art. 20 Abs. 3 ; StPO § 94 § 98 ;

Gründe: