LG Hildesheim, vom 14.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 494/90
OLG Celle, vom 02.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 80/91
Beschwer bei Feststellung der [Un-] Wirksamkeit eines Erbvertrags
BGH, Beschluß vom 16.12.1992 - Aktenzeichen IV ZR 176/92
DRsp Nr. 2004/8497
Beschwer bei Feststellung der [Un-] Wirksamkeit eines Erbvertrags
Besteht das Vermögen eines Erblassers im wesentlichen aus einem Hausgrundstück, ist als Beschwer des Beklagten Erblassers, der seinerseits auf Feststellung der Nichtigkeit des Erbvertrags klagt, nur mit einem Bruchteil des Grundstückswertes anzusetzen, denn die Minderung seiner Dispositionsmöglichkeiten durch den Erbvertrag belastet den Beklagten nicht in gleichem Maße, als wenn die Parteien um das Grundstück als solches stritten.