Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Esslingen - Nachlassgericht - vom 21.11.2019 (Az.:
Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.230.000 € festgesetzt.
I.
Der zwischen dem 17.02.2018 und dem 21.02.2018 verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe seit dem 20.05.2005 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Kinder aus erster Ehe.
Auf Antrag des Beteiligten zu 2 hat das Amtsgericht Esslingen als zuständiges Nachlassgericht am 07.11.2018 einen Erbschein erteilt, wonach die Beteiligte zu 1 Erbin zu 1/2 und die Beteiligten zu 2 und 3 Erben zu je 1/4 geworden sind.
Nach Erteilung des Erbscheins hat der Beteiligte zu 2 ein privatschriftliches Testament des Erblassers vom 06.05.2002 aufgefunden, welches am 21.11.2019 vom Amtsgericht Esslingen eröffnet wurde. Mit diesem Testament hatte der Erblasser folgendes verfügt:
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