1. Auf die Beschwerde des Landes Niedersachen wird der Beschluss des Amtsgerichts Helmstedt - Nachlassgericht - vom 21. Juni 2021 -
2. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird festgesetzt auf 62.500,00 €.
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