1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Wolfsburg vom 30. Oktober 2024 aufgehoben. Der Antrag der Beteiligten zu 1. vom 4. Juli 2024 wird zurückgewiesen.
2. Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Der Beschwerdewert wird auf 1.395,60 Euro festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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