Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegerin - Kleve vom 9. März 2020 wird dieser teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Beteiligten zu 1. wird für seine Tätigkeit als Nachlasspfleger eine Vergütung aus der Landeskasse in Höhe von 328,26 € (6,7 Stunden zu39 €; 14,55 € Auslagen; 52,41 € Umsatzsteuer) festgesetzt.
I.
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