1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 18.07.2022, Az.
2. Die Tatsachen, die zur Erteilung des beantragten Erbscheins erforderliche sind, werden als festgestellt erklärt. Das Nachlassgericht wird angewiesen, den beantragten Erbschein zu erteilen.
3. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
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