Der Beschluss des Amtsgerichts Dillingen - Nachlassgericht - vom 26.1.2021 wird aufgehoben.
2.Der Kostenfestsetzungsantrag der Beteiligten zu 2 vom 12.5.2020 wird zurückgewiesen.
3.Die Beteiligte zu 2 hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahren zu tragen sowie die der Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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