LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 587/94
AG Weilheim, Zweigstelle Schongau VI 281/92 ,
Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers
BayObLG, Beschluß vom 03.12.1998 - Aktenzeichen 1Z BR 164/97
DRsp Nr. 1999/2231
Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers
»1. Vermächtnisnehmer sind im Erbscheinsverfahren, von den Fällen der §§ 792, 896ZPO abgesehen, auch dann nicht beschwerdeberechtigt, wenn sie zwar zu den gesetzlichen Erben gehören würden, aber nach ihrem eigenen Vorbringen durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen sind.2. Rechtsfehler der landgerichtlichen Beweiswürdigung in einem Fall, in dem die Echtheit eines Testaments zweifelhaft ist.«