SchlHOLG - Beschluss vom 08.09.2021
2 Wx 49/21
Normen:
GBO § 35; BGB § 2248;
Vorinstanzen:
AG Lübeck, vom 28.05.2021
AG Lübeck, vom 28.06.2021

Beschwerden gegen Zwischenverfügungen eines GrundbuchamtsNachweis der Erbfolge bei einem privatschriftlichen TestamentHinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht

SchlHOLG, Beschluss vom 08.09.2021 - Aktenzeichen 2 Wx 49/21

DRsp Nr. 2021/15636

Beschwerden gegen Zwischenverfügungen eines Grundbuchamts Nachweis der Erbfolge bei einem privatschriftlichen Testament Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht

Tenor

Die Beschwerden des Beteiligten vom 4. Mai 2021 und 25. Juli 2021 gegen die Zwischenverfügungen des Grundbuchamts des Amtsgerichts Lübeck vom 28. Mai 2021 und 28. Juni 2021 werden zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 35; BGB § 2248;

Gründe

I.

In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30. November 2020 verstorben ist.

Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11. März 1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten den Beteiligten, ihren Sohn, als Schlusserben eingesetzt haben.