Die sieben Kläger und Revisionskläger (Kläger) schlossen sich im Februar 1987 zu einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft (GbR) zusammen und errichteten auf dem im Gesamthandsvermögen befindlichen Grundstück ein Büro- und Verwaltungsgebäude, das sie im Oktober 1988 an die X-GmbH vermieteten, die die Beratung, Planung und Organisation von Apotheken und Arztpraxen betrieb. Die Gesellschafter trugen die Baukosten zu gleichen Teilen und waren auch am Vermögen und Ertrag der GbR zu je 1/7 beteiligt.
Der Gesellschaftsvertrag sah vor, daß Gesellschaftsbeschlüsse der GbR der Zustimmung aller Gesellschafter bedurften.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|